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   BSG, 11.09.2013 - B 13 R 269/13 B   

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BSG, 11.09.2013 - B 13 R 269/13 B (https://dejure.org/2013,27602)
BSG, Entscheidung vom 11.09.2013 - B 13 R 269/13 B (https://dejure.org/2013,27602)
BSG, Entscheidung vom 11. September 2013 - B 13 R 269/13 B (https://dejure.org/2013,27602)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Potsdam - S 16 R 219/10
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 33 R 592/12
  • BSG, 11.09.2013 - B 13 R 269/13 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 11.09.2013 - B 13 R 269/13 B
    4 Zur formgerechten Rüge eines Verfahrensmangels müssen die tatsächlichen Umstände, welche den geltend gemachten Verfahrensverstoß begründen sollen, substantiiert und schlüssig dargetan und darüber hinaus muss dargestellt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4; Nr. 21 RdNr 4 - jeweils mwN; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 202 ff).

    6 Soweit sie sinngemäß eine Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 103 SGG) durch das Berufungsgericht rügt, muss eine solche Rüge folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiterer Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einer anderen, dem Beschwerdeführer günstigen Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, s Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; BSG vom 19.11.2007 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5; Senatsbeschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 6).

  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 11.09.2013 - B 13 R 269/13 B
    6 Soweit sie sinngemäß eine Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 103 SGG) durch das Berufungsgericht rügt, muss eine solche Rüge folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiterer Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einer anderen, dem Beschwerdeführer günstigen Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, s Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; BSG vom 19.11.2007 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5; Senatsbeschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 03.12.2012 - B 13 R 351/12 B

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BSG, 11.09.2013 - B 13 R 269/13 B
    6 Soweit sie sinngemäß eine Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 103 SGG) durch das Berufungsgericht rügt, muss eine solche Rüge folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiterer Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einer anderen, dem Beschwerdeführer günstigen Ergebnis hätte gelangen können (stRspr, s Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5; BSG vom 19.11.2007 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 5; Senatsbeschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - Juris RdNr 6).
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